
Bislang in der Mehrheit der Inserate fehlende Angaben
Seit dem 01.05.2014 ist die Vorlage eines Energieausweises bei Vermietung oder Verkauf Pflicht, am 01.05.2015 endete die Übergangsfrist: Liegt ein Energieausweis jetzt noch nicht vor, droht Vermietern und Verkäufern von Immobilien ein Bußgeld. Die empirica-systeme GmbH hat untersucht, wie es vor Ende der Übergangsfrist mit den Angaben zum Energieverbrauch ausgesehen hat. Dazu wurden die deutschen Immobilienangebote des ersten Quartals 2015 ausgewertet. Das Fazit: für 56% aller Angebote lag noch kein Energieausweis vor. Hoher Aufklärungsbedarf bei Energieausweisen weiterlesen